Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK

Drohne über einer Wiese vor der Mahd
siehe Bild- und Kartenquellen

Recht tierschutz

Nach § 17 TierSchG macht sich strafbar, wer ohne vernünftigen Grund ein Wirbeltier tötet. Landwirte und Jagdausübungsberechtigte tragen eine gemeinsame Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Mähtod.

Drohnentechnik

Sensoren mit min. 640×512 Pixeln und NETD < 30 mK sind für 40 bis 50 m Flughöhe ideal. Automatische Wegpunkt-Rasterflüge garantieren lückenlose Flächenabdeckung.

Bergung

Handschuhe und dicke Grasbüschel verwenden, um jegliche menschliche Witterungsübertragung zu verhindern. Die Ricke nimmt das Kitz nach dem Mähen problemlos wieder an.

Quellen und Evidenz

3 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 17.8.2026

    Tierschutzgesetz (TierSchG) § 17 Straftatbestand Wirbeltiertötung

    Bundesministerium der Justiz Primärdokument öffnen ↗
  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 17.8.2026

    EU-Verordnung 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

  3. Fachverband / Körperschaft Abruf: 17.8.2026

    Leitfaden Rehkitzrettung mit Drohne und Wärmebild

    Deutscher Jagdverband (DJV) Primärdokument öffnen ↗