Wien
- Gesetz & Norm:
- Wiener Fischereigesetz (Wiener Fischereigesetz)
- Zuständige Stelle:
- Wiener Fischereiausschuss
- Prüfung & Alter:
- 14 Jahre (ab 6 bis 14 J. mitfischen unter voll berechtigter Aufsicht) · 2-stündiger schriftlicher Single-Choice-Test vor dem Wiener Fischereiausschuss (50 Fragen aus 5 Fächern: Ökologie, Tierkunde, Geräte, Weidgerechtigkeit, Recht; min. 40 Punkte; Vorbereitung im Selbststudium anhand offiziellem Leitfaden)
- Gastkarten / Touristen:
- Gastfischerkarte ab 14 Jahren (Gültigkeit 30 Tage, ca. 4,72–15,90 €)
- Jugendliche:
- Unmündige Minderjährige (6 bis vollendetes 14. Lebensjahr) fischen ohne eigene Fischerkarte/Gastkarte und ohne eigene Lizenz unter ständiger physischer Aufsicht einer volljährigen, voll legitimierten Begleitperson.
- Besonderheiten:
- Wahlweise 1- oder 3-Jahres-Gültigkeit der behördlichen Fischerkarte; Anerkennung gleichwertiger Eignungsnachweise aus anderen Bundesländern befreit von der Prüfungspflicht.
Amtliches Portal:
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