Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK
Rechtsraum
Deutschland, Österreich (9 Bundesländer), Schweiz (26 Kantone).
Amtliche quelle
WaffG (DE/AT/CH), Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetze.
Fundstelle
§ 13 WaffG (DE); § 17 WaffG (AT); kantonale Jagdverordnungen.
Regelungsgehalt
Schalldämpfer DE: Für Inhaber eines gültigen Jagdscheins für Langwaffen für Zentralfeuermunition frei erwerbbar (Voreintrag entfallen, Eintragung in WBK binnen 2 Wochen). Schalldämpfer AT: Für Jagdkarteninhaber erlaubt. Wärmebild/Nachtsicht DE: Dual-Use-Handgeräte frei. Vorsatzgeräte auf Zielfernrohr waffenrechtlich erlaubt, jagdlich durch Landesjagdgesetz geregelt (meist nur auf Schwarzwild). AT: Je nach Bundesland unterschiedlich.
Wichtige vorgaben
Künstliche Lichtquellen (Taschenlampen, IR-Aufheller montiert an der Waffe) sind waffenrechtlich in DE verboten (sofern kein BKA-Feststellungsbescheid / Ausnahmegenehmigung vorliegt). Strikt zwischen Beobachtungsgerät und Zielhilfe unterscheiden.
Behoerden kontakte
Zuständige Waffenbehörde, Untere Jagdbehörde.
Hinweis einzelfall
Rechtsorientierung. Vor der Nutzung von Vorsatzgeräten zwingend das Landesjagdgesetz des konkreten Jagdorts prüfen.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Schalldämpfer, Nachtziel- und Wärmebildtechnik im Jagd- und Waffenrecht
Darf ich mit Wärmebildvorsatzgerät auf Rehwild jagen?
In den meisten deutschen Bundesländern ist die Nutzung von Nachtsicht-/Wärmebildvorsatzgeräten ausschließlich auf Schwarzwild (und teils Raubwild/Invasive Arten) beschränkt. Auf Rehwild ist es in der Regel verboten.
Quellen und Evidenz
1 Eintrag- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Waffengesetz § 13 (Erwerb von Schalldämpfern durch Jäger)