Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK

Rechtsraum

EU-Lebensmittelrecht (DE, AT), nationale Durchführungsverordnungen, Schweiz (eigenständig).

Amtliche quelle

EU-Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004, Tier-LMHV (DE), LMSVG (AT).

Fundstelle

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).

Regelungsgehalt

Schulung zur 'Kundigen Person' für Jäger, Verpflichtung zur Organbeurteilung vor Ort, Untersuchungspflicht auf Trichinen bei Schwarzwild und Dachs, Einhaltung der Kühlkette (max. +7 °C für Schalenwild, max. +4 °C für Geflügel).

Wichtige vorgaben

Abgabe kleiner Mengen Wildbret an Endverbraucher / örtlichen Einzelhandel unterliegt vereinfachten Hygienebestimmungen; Abgabe an Zerlegebetriebe erfordert vollständige Dokumentation (Wildursprungsschein).

Behoerden kontakte

Veterinäramt des Landkreises / der kreisfreien Stadt (DE), Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft (AT).

Hinweis einzelfall

Rechtsorientierung. Bei Unsicherheiten bezüglich auffälliger Merkmale am Wildkörper ist der Amtstierarzt beizuziehen.

Checkliste

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Häufige Fragen zu Wildbrethygiene und Vermarktung: Lebensmittelrechtliche Vorgaben

Darf ich selbst erlegtes Wildschwein ohne Trichinenschau essen?

Nein. Auch für den Eigenverbrauch ist die Untersuchung auf Trichinen bei Schwarzwild und Dachs gesetzlich vorgeschrieben.

Quellen und Evidenz

1 Eintrag
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026

    Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)