Erstmalig erstellt: Redaktionelle Verantwortung: WSK
Rechtsraum
EU-Lebensmittelrecht (DE, AT), nationale Durchführungsverordnungen, Schweiz (eigenständig).
Amtliche quelle
EU-Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und 853/2004, Tier-LMHV (DE), LMSVG (AT).
Fundstelle
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).
Regelungsgehalt
Schulung zur 'Kundigen Person' für Jäger, Verpflichtung zur Organbeurteilung vor Ort, Untersuchungspflicht auf Trichinen bei Schwarzwild und Dachs, Einhaltung der Kühlkette (max. +7 °C für Schalenwild, max. +4 °C für Geflügel).
Wichtige vorgaben
Abgabe kleiner Mengen Wildbret an Endverbraucher / örtlichen Einzelhandel unterliegt vereinfachten Hygienebestimmungen; Abgabe an Zerlegebetriebe erfordert vollständige Dokumentation (Wildursprungsschein).
Behoerden kontakte
Veterinäramt des Landkreises / der kreisfreien Stadt (DE), Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft (AT).
Hinweis einzelfall
Rechtsorientierung. Bei Unsicherheiten bezüglich auffälliger Merkmale am Wildkörper ist der Amtstierarzt beizuziehen.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Wildbrethygiene und Vermarktung: Lebensmittelrechtliche Vorgaben
Darf ich selbst erlegtes Wildschwein ohne Trichinenschau essen?
Nein. Auch für den Eigenverbrauch ist die Untersuchung auf Trichinen bei Schwarzwild und Dachs gesetzlich vorgeschrieben.
Quellen und Evidenz
1 Eintrag- Amtliche Primärquelle Abruf: 11.8.2026
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)