Österreich
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Fischerkarte und Gastkarten (Österreich)
Zur Ausübung des Fischfangs ist eine amtliche Fischerkarte des jeweiligen Bundeslandes (bzw. eine behördliche Gastfischerkarte) sowie die privatrechtliche Fischereierlaubnis (Lizenz/Tageskarte) des Bewirtschafters für das jeweilige Revier erforderlich.
Bestimmungen zur Fischerlegitimation der Landesfischereigesetze · Fassung vom · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht
Deutschland
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Fischereischein und Erlaubnisschein (Deutschland)
Grundsätzlich ist für die Ausübung des Fischfangs ein gültiger amtlicher Fischereischein (nach bestandener Fischerprüfung) erforderlich. Am Gewässer wird zusätzlich ein privatrechtlicher Fischereierlaubnisschein (Gewässerkarte/Tageskarte) des Fischereiberechtigten bzw. Pächters benötigt. Ausnahmen bilden zeitlich befristete Touristen-Fischereischeine in einzelnen Bundesländern.
Fischereischeinvorschriften der Landesfischereigesetze der Bundesländer · Fassung vom · Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)
Quellen und Evidenz
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