Österreich

  • Fischerkarte und Gastkarten (Österreich)

    Zur Ausübung des Fischfangs ist eine amtliche Fischerkarte des jeweiligen Bundeslandes (bzw. eine behördliche Gastfischerkarte) sowie die privatrechtliche Fischereierlaubnis (Lizenz/Tageskarte) des Bewirtschafters für das jeweilige Revier erforderlich.

    Bestimmungen zur Fischerlegitimation der Landesfischereigesetze · Fassung vom · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht

Deutschland

  • Fischereischein und Erlaubnisschein (Deutschland)

    Grundsätzlich ist für die Ausübung des Fischfangs ein gültiger amtlicher Fischereischein (nach bestandener Fischerprüfung) erforderlich. Am Gewässer wird zusätzlich ein privatrechtlicher Fischereierlaubnisschein (Gewässerkarte/Tageskarte) des Fischereiberechtigten bzw. Pächters benötigt. Ausnahmen bilden zeitlich befristete Touristen-Fischereischeine in einzelnen Bundesländern.

    Fischereischeinvorschriften der Landesfischereigesetze der Bundesländer · Fassung vom · Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz)

Quellen und Evidenz

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