Aktiv und (meist) ohne Schonzeit

Diese Fischarten sind im Januar aktiv und unterliegen in den meisten Fischereiverordnungen aktuell keiner Schonzeit. Lokale Abweichungen durch den Bewirtschafter sind dennoch möglich.

In der Schonzeit (regional oder flächendeckend)

Für diese Arten gilt im Januar in mindestens einem erfassten Rechtsraum eine gesetzliche Schonzeit (z.B. während der Laichzeit). Bitte prüfe unbedingt die Bestimmungen an deinem konkreten Gewässer!

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Quellen und Evidenz

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