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Touristen- und Gastangelscheine der Bundesländer
Während in Deutschland grundsätzlich die Pflicht zur Ablegung der staatlichen Fischerprüfung gilt, haben mehrere Bundesländer pragmatische Ausnahmeregelungen für Touristen, Urlauber und Einsteiger geschaffen:
• Mecklenburg-Vorpommern: Der zeitlich befristete Fischereischein ('Touristenfischereischein') gilt für einen Zeitraum von bis zu 28 aufeinanderfolgenden Tagen und kann im selben Kalenderjahr mehrfach um jeweils 28 Tage verlängert werden. Er wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden, Kurverwaltungen und Hafenämtern ausgegeben. Dem Antragsteller wird eine Broschüre ausgehändigt, die grundlegende Verhaltensregeln, Tierschutzvorschriften und Handhabung vermittelt.
• Schleswig-Holstein: Der 'Urlauberfischereischein' gilt für 28 Tage und kann einmalig um weitere 28 Tage verlängert werden. Die Beantragung erfolgt bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder online.
• Brandenburg: Vollständige Befreiung von der Fischereischeinpflicht für das Angeln auf Friedfische mit zwei Friedfischangeln. Erforderlich sind lediglich die Fischereiabgabemarke Brandenburg und eine Gewässerkarte des Bewirtschafters (z. B. LAVB).
• Thüringen: Der 'Vierteljahresfischereischein' wird ohne Sachkundenachweis für eine Gültigkeitsdauer von einem Vierteljahr (3 Monate) pro Kalenderjahr von den Gemeindeverwaltungen ausgestellt.
Checkliste
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Häufige Fragen zu Urlauber- & Touristen-Fischereischeine in Deutschland: Küsten- & Binnenregeln
Darf ich mit dem Touristen-Fischereischein aus M-V auch in Schleswig-Holstein angeln?
Nein. Die Touristen- und Urlauberfischereischeine sind landesrechtliche Sonderdokumente und gelten ausschließlich im ausstellenden Bundesland. Ein Touristen-Fischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern berechtigt nur zum Angeln an Gewässern in M-V.
Brauche ich an der deutschen Ostseeküste eine gesonderte Angelkarte?
In Schleswig-Holstein ist das Meeresangeln an der Küste mit gültigem Fischereischein (oder Urlauber-Fischereischein) und bezahlter SH-Fischereiabgabe frei. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen ist für die Küstengewässer und Bodden zwingend eine gesonderte Küstenangelkarte des LALLF M-V (Tages-, Wochen- oder Jahreskarte) erforderlich.
Wie funktioniert das Friedfischangeln ohne Schein in Brandenburg?
In Brandenburg dürfen Personen ab 8 Jahren ohne Fischereischein auf Friedfische (z. B. Plötze, Rotfeder, Brassen, Schleie, Karpfen) angeln. Sie müssen lediglich die Brandenburger Fischereiabgabe entrichten (Nachweiskarte + Abgabemarke) und eine Angelkarte für das betreffende Gewässer erwerben. Raubfischangeln mit Spinn- oder Köderfischrute bleibt prüfungspflichtig.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (LFlG M-V)
- Amtliche Primärquelle Abruf: 10.9.2026
Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (LFischG SH)
