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Gewässerlandschaft der Region

Der Aargau heißt Wasserschloss der Schweiz, weil sich hier Aare, Reuss und Limmat treffen und gemeinsam in den Hochrhein münden. Kein anderer Kanton führt auf so kleinem Raum so viel Fließgewässer. Dazu kommen Altläufe, Auengebiete und die Stauhaltungen der Flusskraftwerke.

Leitgewässer und Reviere

Aare, Reuss und Limmat tragen Bachforelle, Äsche, Barbe und Nase; die Stauhaltungen zusätzlich Hecht, Zander und Barsch. Der Hochrhein an der Nordgrenze führt Äsche und Barbe. Die Auengebiete am Zusammenfluss sind Laich- und Aufwuchsgebiete.

Saison und Jahresverlauf

Die Äschenfischerei konzentriert sich auf Sommer und Herbst; im Winter greifen Schonzeiten. Die Stauhaltungen sind ganzjährig befischbar, mit Schwerpunkt für Raubfisch im Herbst. Hochwasser im Frühsommer trübt die Flüsse regelmäßig ein.

Einstieg für Gäste: Schein, Karte, Ausgabestelle

Im Aargau überträgt der Kanton das Fischereirecht durch Verpachtung staatlicher Fischereireviere oder durch Fischereikarten; bestehende private Fischereirechte bleiben vorbehalten (§§ 2 und 5 des Fischereigesetzes, AFG). Fischen darf, wer eine im Kanton gültige Fischereikarte besitzt; sie setzt das Mindestalter und den Sachkundenachweis voraus (§ 11 AFG, Ausnahmen in § 5 der Verordnung). Die Karten stellen die Pächterinnen und Pächter der Reviere aus, für den Hallwilersee das zuständige Departement (§ 14 AFG). Für Rhein, Aare, Reuss, Limmat und den Hallwilersee gibt es beim Departement Fischereikarten für Freianglerinnen und Freiangler (§ 15 AFG).

Lage und Gelände

Kartengrundlage: Natural Earth (Public Domain, CC0) & OpenTopoMap (CC-BY-SA) · Schummerung und Landbedeckung: Natural Earth II & OpenTopoMap · Datenstand: · Darstellung: FISCHNAVIGATOR
Die Schummerung und Höhenlinien zeigen Höhenlage und Landbedeckung. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze.
Gebirge
Alpen · Jura
Flüsse
Rhin · Aare · Limmat · Reuss
Gebirgszüge
Alpen, Jura

Leitfischarten

  • Hecht Esox lucius

    Lauerjäger der Krautgürtel; Laichzeit im Vorfrühling, Schonmaß setzt das Revier.

  • Zander Sander lucioperca

    Nacht- und Dämmerungsräuber über Hartgrund; Schonmaß setzt das Revier.

  • Bachforelle Salmo trutta

    Leitfisch kühler Bäche; Meer- und Seeforelle bleiben Bachforelle bzw. Salmo trutta.

  • Äsche Thymallus thymallus

    Leitfisch klarer Kiesflüsse; große Rückenflosse, empfindlich gegen Erwärmung und Feinsediment.

  • Flussbarsch Perca fluviatilis

    Gestreifter Raubbarsch der Seen und Flüsse; Laich an Zweigen im Frühjahr.

Fischereirecht und Erlaubnis

Fischereischein, Gastkarten, Schonzeiten und Mindestmaße regelt der Kanton selbst. Maßgeblich ist Einfuehrungsgesetz zum Bundesgesetz ueber die Fischerei (AFG), SAR 935.200.

System
Pachtsystem
Prüfung
SaNa (Sachkundenachweis Fischerei) über Netzwerk Anglerausbildung
Gastkarten
Tages- und Wochenpatente in vielen Kantonen prüfungsfrei beziehbar.

Vollständiges Fischereirecht in Aargau

Quellen und Evidenz

3 Einträge
  1. Amtliche Primärquelle Abruf: 29.9.2026

    Einfuehrungsgesetz zum Bundesgesetz ueber die Fischerei (Fischereigesetz des Kantons Aargau, AFG), SAR 935.200

  2. Amtliche Primärquelle Abruf: 29.9.2026

    Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau, SAR 935.211

  3. Offene Geodaten Abruf: 9.8.2026

    Natural Earth 10m, ne_10m_admin_1_states_provinces