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Gewässerlandschaft der Region
Der Aargau heißt Wasserschloss der Schweiz, weil sich hier Aare, Reuss und Limmat treffen und gemeinsam in den Hochrhein münden. Kein anderer Kanton führt auf so kleinem Raum so viel Fließgewässer. Dazu kommen Altläufe, Auengebiete und die Stauhaltungen der Flusskraftwerke.
Leitgewässer und Reviere
Aare, Reuss und Limmat tragen Bachforelle, Äsche, Barbe und Nase; die Stauhaltungen zusätzlich Hecht, Zander und Barsch. Der Hochrhein an der Nordgrenze führt Äsche und Barbe. Die Auengebiete am Zusammenfluss sind Laich- und Aufwuchsgebiete.
Saison und Jahresverlauf
Die Äschenfischerei konzentriert sich auf Sommer und Herbst; im Winter greifen Schonzeiten. Die Stauhaltungen sind ganzjährig befischbar, mit Schwerpunkt für Raubfisch im Herbst. Hochwasser im Frühsommer trübt die Flüsse regelmäßig ein.
Einstieg für Gäste: Schein, Karte, Ausgabestelle
Im Aargau überträgt der Kanton das Fischereirecht durch Verpachtung staatlicher Fischereireviere oder durch Fischereikarten; bestehende private Fischereirechte bleiben vorbehalten (§§ 2 und 5 des Fischereigesetzes, AFG). Fischen darf, wer eine im Kanton gültige Fischereikarte besitzt; sie setzt das Mindestalter und den Sachkundenachweis voraus (§ 11 AFG, Ausnahmen in § 5 der Verordnung). Die Karten stellen die Pächterinnen und Pächter der Reviere aus, für den Hallwilersee das zuständige Departement (§ 14 AFG). Für Rhein, Aare, Reuss, Limmat und den Hallwilersee gibt es beim Departement Fischereikarten für Freianglerinnen und Freiangler (§ 15 AFG).
Lage und Gelände
Die Schummerung und Höhenlinien zeigen Höhenlage und Landbedeckung. Die Linie ist die Verwaltungsgrenze, keine Reviergrenze.
- Gebirge
- Alpen · Jura
- Flüsse
- Rhin · Aare · Limmat · Reuss
- Gebirgszüge
- Alpen, Jura
Leitfischarten
- Hecht Esox lucius
Lauerjäger der Krautgürtel; Laichzeit im Vorfrühling, Schonmaß setzt das Revier.
- Zander Sander lucioperca
Nacht- und Dämmerungsräuber über Hartgrund; Schonmaß setzt das Revier.
- Bachforelle Salmo trutta
Leitfisch kühler Bäche; Meer- und Seeforelle bleiben Bachforelle bzw. Salmo trutta.
- Äsche Thymallus thymallus
Leitfisch klarer Kiesflüsse; große Rückenflosse, empfindlich gegen Erwärmung und Feinsediment.
- Flussbarsch Perca fluviatilis
Gestreifter Raubbarsch der Seen und Flüsse; Laich an Zweigen im Frühjahr.
Fischereirecht und Erlaubnis
Fischereischein, Gastkarten, Schonzeiten und Mindestmaße regelt der Kanton selbst. Maßgeblich ist Einfuehrungsgesetz zum Bundesgesetz ueber die Fischerei (AFG), SAR 935.200.
- System
- Pachtsystem
- Prüfung
- SaNa (Sachkundenachweis Fischerei) über Netzwerk Anglerausbildung
- Gastkarten
- Tages- und Wochenpatente in vielen Kantonen prüfungsfrei beziehbar.
Quellen und Evidenz
3 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 29.9.2026
Einfuehrungsgesetz zum Bundesgesetz ueber die Fischerei (Fischereigesetz des Kantons Aargau, AFG), SAR 935.200
- Amtliche Primärquelle Abruf: 29.9.2026
Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau, SAR 935.211
- Offene Geodaten Abruf: 9.8.2026
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