Rechtsraum · Schweiz (CH-GR)
Fischereirecht in Graubünden
Kurzantwort
In Graubünden (Schweiz) regelt das Kantonales Fischereigesetz (KFG), BR 760.100 die Fischereiausübung. Reines Patentsystem (Hoheitliche kantonale Bewirtschaftung von über 1.500 km Fließgewässern und 400 Bergseen). Mindestalter: 14 Jahre (Jugendpatent), 18 Jahre (Erwachsenenpatent). Gastkarten: Tages- und Wochenpatente für Touristen (auch online via Fischerei-App Graubünden).
Rechtliche Rahmenbedingungen im Überblick
- Jurisdiktion
- Graubünden CH-GR
- Ebene
- Schweiz, Kantone
- Fischereisystem
- Reines Patentsystem (Hoheitliche kantonale Bewirtschaftung von über 1.500 km Fließgewässern und 400 Bergseen)
- Mindestalter
- 14 Jahre (Jugendpatent), 18 Jahre (Erwachsenenpatent)
- Prüfung
- SaNa-Nachweis obligatorisch für Saison- und Monatspatente
- Gastkarten
- Tages- und Wochenpatente für Touristen (auch online via Fischerei-App Graubünden)
Besonderheiten dieses Rechtsraums
Strikte Schontage (Fischereiverbot an Dienstagen und Freitagen an Fließgewässern); strenges Widerhakenverbot; Entnahmebegrenzung auf 6 Edelfische pro Tag.
Jugend- und Aufsichtsregelung
Jugendpatente mit starken Vergünstigungen; Schonvorschriften gelten ausnahmslos.
Zuständige Stellen
Verwaltung, Aufsicht und Gewässerbewirtschaftung liegen in Graubünden bei den zuständigen Landes- und Bezirksbehörden.
- Zuständig
- Amt für Jagd und Fischerei (Ringstrasse 10, 7001 Chur)
- Wofür
- Fischereischeine, Prüfungen, Abgaben und fischereirechtliche Genehmigungen
Schonzeiten und Mindestmaße
Belegte Aussagen zum Fischereirecht in Schweiz
Diese Aussagen gelten im gesamten Staat und damit auch in Graubünden. Jede nennt ihre Fundstelle und den Stand der Fassung, auf die sie sich bezieht.
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Zuständigkeit
Zuständigkeit und Zweistufigkeit (Schweiz)
Das Schweizer Fischereirecht ist zweistufig: Das Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0) und die Verordnung (VBGF) schaffen den Rahmen für Arten-, Gewässer- und Tierschutz. Die konkrete Bewirtschaftung, die Patentausgabe und kantonale Schonbestimmungen obliegen den 26 Kantonen.
Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0) Art. 1–5 · Fassung vom · Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0) & VBGF (SR 923.01)
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Freiangelrecht
Freiangelrecht an Schweizer Großseen
An mehreren großen Schweizer Seen (u. a. Zürichsee, Thunersee, Brienzersee, Vierwaldstättersee) gilt nach kantonalem Recht ein patentfreies Freiangelrecht. Es erlaubt das Angeln vom Ufer mit einer einzelnen Rute, festem Schwimmer und natürlichen Ködern (ohne Köderfische) ohne Patentkauf.
Kantonale Fischereigesetze und Reglemente zum Freiangelrecht (z. B. Zürich, Bern, Luzern) · Fassung vom · Bundesgesetz über die Fischerei (BGF, SR 923.0) & VBGF (SR 923.01)
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Prüfung und Sachkunde
Sachkundenachweis SaNa (Schweiz)
In der Schweiz ist für den Erwerb von Fischereipatenten ab einer Laufzeit von einem Monat der Nachweis von Sachkunde (SaNa) obligatorisch. Er umfasst Kenntnisse zu Tierschutz, Fischbiologie und schonendem Fang und wird durch das Netzwerk Anglerausbildung abgenommen.
Tierschutzverordnung (TSchV) Art. 58 und Ausführungsbestimmungen SaNa · Fassung vom · Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1)
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Tierschutz am Wasser
Tierschutzbestimmungen Fischerei (Schweiz)
Die Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV Art. 23) verbietet das Fischen mit Widerhaken an den meisten Fließgewässern sowie das Verwenden lebender Köderfische und das Hältern gefangener Fische in Setzkeschern ohne Ausnahmegenehmigung.
Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) Art. 23; Art. 98 VBGF · Fassung vom · Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1)
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Schonzeiten und Mindestmaße
Schonzeiten und Mindestmaße im DACH-Raum
Schonzeiten, Mindestmaße und Entnahmefenster werden im DACH-Raum nicht einheitlich auf Bundesebene festgelegt, sondern durch die Fischereiverordnungen der 16 deutschen und 9 österreichischen Bundesländer sowie der 26 Schweizer Kantone (teils revierbezogen). Maßgeblich sind stets die tagesaktuellen Bestimmungen der amtlichen Rechtsdatenbanken und die Bedingungen des Erlaubnisscheins.
Rechtsdatenbanken RIS, Fedlex und Gesetzesportale der Länder · Fassung vom · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) - Landesrecht
Gewässer in Graubünden
Diese Vorschriften gelten unter anderem für folgende Gewässerprofile.