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Gewässerlandschaft der Region
Basel-Stadt ist der kleinste Fischereiraum der Schweiz und besteht fischereilich fast ausschließlich aus dem Rheinknie sowie den Mündungen von Birs und Wiese. Der Rhein wechselt hier von der Hochrhein- in die Oberrheinstrecke.
Leitgewässer und Reviere
Der Rhein führt im Stadtgebiet Barbe, Nase, Barsch, Hecht und Aal; Äsche und Bachforelle kommen in den Mündungsbereichen und Zuflüssen vor. Die Wiedereinbürgerung des Lachses ist Gegenstand langfristiger Programme entlang des Rheins.
Saison und Jahresverlauf
Die Rheinfischerei ist ganzjährig möglich, mit artbezogenen Schonzeiten. Hochwasser im Frühsommer und die Schifffahrt prägen die Bedingungen. Die Mündungsbereiche sind im Frühjahr und Herbst am ergiebigsten.
Einstieg für Gäste: Schein, Karte, Ausgabestelle
Basel-Stadt vergibt die Fischereirechte am Rhein im Patentsystem, an der Wiese mit ihren Nebengewässern und an der Birs im Pachtsystem (§ 5 der Fischereiverordnung). Fischen darf nur, wer eine Fischereikarte besitzt; sie wird nur an Personen abgegeben, die ihre Sachkunde in einem anerkannten Kurs nachgewiesen haben (§ 6, mit Ausnahmen für begleitete Kinder). Die Karten für den Rhein stellt das Amt für Umwelt und Energie (AUE) aus, jene für Wiese und Birs die Pachtenden (§ 7). Das Fischen vom Boot aus ist verboten (§ 13a).
Lage und Gelände
Die Flächen zeigen Verwaltungsgrenzen, keine Reviergrenzen.
Gewässer in Basel-Stadt
- Rhein Großstrom / Fließgewässer
Der Rhein zählt zu den Top-Zander- und Rapfengewässern Europas. Die Buhnenfelder und Steinpackungen bieten herausragende Raubfischreviere.
Leitfischarten
- Hecht Esox lucius
Lauerjäger der Krautgürtel; Laichzeit im Vorfrühling, Schonmaß setzt das Revier.
- Bachforelle Salmo trutta
Leitfisch kühler Bäche; Meer- und Seeforelle bleiben Bachforelle bzw. Salmo trutta.
- Regenbogenforelle Oncorhynchus mykiss
Eingebürgerter Salmonide; in Europa meist Besatz, selten natürliche Reproduktion.
- Äsche Thymallus thymallus
Leitfisch klarer Kiesflüsse; große Rückenflosse, empfindlich gegen Erwärmung und Feinsediment.
- Flussbarsch Perca fluviatilis
Gestreifter Raubbarsch der Seen und Flüsse; Laich an Zweigen im Frühjahr.
- Europäischer Aal Anguilla anguilla
Katadromer Wanderfisch; IUCN vom Aussterben bedroht, in vielen Gewässern geschont oder streng begrenzt.
Fischereirecht und Erlaubnis
Fischereischein, Gastkarten, Schonzeiten und Mindestmaße regelt der Kanton selbst. Maßgeblich ist Fischereigesetz Basel-Stadt.
- System
- Patentsystem / staatlich
- Prüfung
- SaNa (Sachkundenachweis Fischerei) über Netzwerk Anglerausbildung
- Gastkarten
- Tages- und Wochenpatente in vielen Kantonen prüfungsfrei beziehbar.
Quellen und Evidenz
2 Einträge- Amtliche Primärquelle Abruf: 29.9.2026
Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt, BS 912.510
- Offene Geodaten Abruf: 9.8.2026
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